SPK-N: Schranken für Notrecht des Bundesrats in Krisensituationen
Beruft sich der Bundesrat in ausserordentlichen Krisenlagen aufs Notrecht, soll er die Entscheide in Zukunft rascher durchs Parlament absegnen lassen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) will die Notrechts-Befugnisse des Bundesrats aber nicht zu stark einschränken.
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