Jusletter

1'000 francs d'amende pour des ouah! ouah! trop bruyants

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, 1'000 francs d'amende pour des ouah! ouah! trop bruyants, in: Jusletter 19. April 2010
BGer – Das Geheule eines Hundes in Goumoens-la-Ville im Kanton Waadt kostet dessen Besitzer eine Geldstrafe von 1'000 Franken. Das Bundesgericht bestätigt damit das Urteil des erstinstanzlichen Bezirksgerichts. (Urteil 6B_831/2009) (ts)

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