Rütli-Bomber: Nachrichtendienst soll Informant nennen müssen
Der Nachrichtendienst will dem Eidgenössischen Untersuchungsrichter die Identität einer Person nicht bekannt geben, die Angaben im Fall des sogenannten Rütli-Bombers gemacht hatte. Untersuchungsrichter Hansjakob Baumgartner ist deshalb an den Gesamtbundesrat gelangt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare