UBS-Affäre: Revidiertes Abkommen dem Parlament unterbreitet
Nur die Umsetzung des UBS-Abkommens zwischen der Schweiz und den USA gewährleistet, dass der Rechts- und Souveränitätskonflikt mit den USA beigelegt, die Herausgabe von Kundendaten im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens erfolgt und Risiken für die schweizerische Volkswirtschaft vermieden werden. Der Bundesrat hat deshalb am 14. April 2010 zuhanden des Parlaments die Botschaft zur Genehmigung des revidierten UBS-Abkommens verabschiedet. Er hat zudem beschlossen, dem Parlament den Entwurf zu einem Bundesbeschluss vorzulegen, um die mit dem Amtshilfeverfahren anfallenden Kosten der UBS aufzuerlegen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare