Jusletter

Kosten für Umschulung von Steuern abziehen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Steuerrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kosten für Umschulung von Steuern abziehen, in: Jusletter 19. April 2010
Wer sich beruflich neu orientiert, soll die Kosten für die Ausbildung von den Steuern abziehen können – und zwar auch dann, wenn die Umschulung freiwillig erfolgt. Dies gilt auch für Weiterbildungskosten, die dem beruflichen Aufstieg dienen.

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