Dreiecks- und Direktbegünstigungstheorie im Wandel
Nachdem in den 90er Jahren das Bundesgericht noch nicht klar erkennen liess, ob im Bereich der direkten Bundessteuer die Dreiecks- oder die Direktbegünstigungstheorie Anwendung findet, so scheint sich in den letzten zehn Jahren eine Tendenz dahingehend abzuzeichnen, dass im Bereich der direkten Bundessteuer die Dreieckstheorie anwendbar ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkung
- 2. Direktbegünstigungstheorie
- 2.1 Praxis der ESTV
- 2.2 Rechtsprechung des Bundesgerichts
- 3. Dreieckstheorie
- 3.1 Praxis der ESTV
- a) Sanierung einer nahestehenden Gesellschaft
- b) Sanierungsfusion
- c) Leistungen an eine nahestehende natürliche Person
- d) Leistungen an eine nahestehende, nicht vom gleichen Aktionärskreis beherrschte juristische Person
- 3.2 Rechtsprechung des Bundesgerichts
- 4. Modifizierte Dreieckstheorie
- 5. Würdigung
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