Kein Eheschluss bei rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz
Ausländische Verlobte werden in Zukunft im Ehevorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen müssen. Der Bundesrat hat am 4. Juni 2010 auf den 1. Januar 2011 die rechtlichen Grundlagen in Kraft gesetzt, um Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt in der Schweiz zu unterbinden.
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