La justice valaisanne ne devra pas réexaminer le veto opposé à Raël
BGer – Über die Ablehnung der Aufenthaltsbewilligung Raëls durch die Walliser Behörden im Jahr 2007 wird keine Wiedererwägung stattfinden. Das Bundesgericht hat einen Revisionantrag von Claude Vorihon abgewiesen (Urteil 2C_810/2009).
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