Thurgauer Obergericht muss nochmals über Hanfbauern richten
BGer – Das Thurgauer Obergericht muss sich nochmals mit zwei Landwirten befassen, die ihren Tieren Hanf verfüttert haben. Das Bundesgericht hiess die Beschwerden der Thurgauer Staatsanwaltschaft gut und wies die Fälle zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück. (Urteile 6B_20/2010, 6B_382/2010, 6B_383/2010 und 6B_441/2010)
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