Anhörung zur CO2-Kompensation von fossil-thermischen Kraftwerken
Das Parlament beschloss am 18. Juni 2010, die Kompensationspflicht für Kraftwerke, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, im geltenden CO2-Gesetz zu verankern. Die interessierten Kreise haben die Gelegenheit, bis zum 1. Oktober 2010 zur dazugehörigen CO2-Kompensationsverordnung Stellung zu nehmen. Das UVEK hat einen entsprechenden Vorschlag in die Anhörung geschickt.
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