Zwangsernährung im Strafvollzug – Replik zu «Hungerstreik und Strafvollzug» von Markus Müller
Zwangsernährung im Strafvollzug steht immer in einem Spannungsfeld zwischen Menschenwürde und Selbstbestimmungsrecht der Gefangenen einerseits sowie der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches andererseits. Der Autor widerspricht damit dem Beitrag «Hungerstreik und Strafvollzug» von Prof. Markus Müller, veröffentlicht in der Ausgabe der NZZ vom 29. Juli 2010, S. 19.
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