Beschwerde von Ex-Armeechef Nef erhält aufschiebende Wirkung
BGer – Wer Einblick in die Einstellungsverfügung zum Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef nehmen möchte, muss sich weiter gedulden. Das Bundesgericht hat einer entsprechenden Beschwerde Nefs die aufschiebende Wirkung zuerkannt. (Urteil 1C_322/2010)
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