Jusletter

Beschwerde von Ex-Armeechef Nef erhält aufschiebende Wirkung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Beschwerde von Ex-Armeechef Nef erhält aufschiebende Wirkung, in: Jusletter 16. August 2010
BGer – Wer Einblick in die Einstellungsverfügung zum Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef nehmen möchte, muss sich weiter gedulden. Das Bundesgericht hat einer entsprechenden Beschwerde Nefs die aufschiebende Wirkung zuerkannt. (Urteil 1C_322/2010)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.