Jusletter

Versicherung muss für Zahnschäden nur bei klarem Beweis zahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Versicherung muss für Zahnschäden nur bei klarem Beweis zahlen, in: Jusletter 16. August 2010
BGer – Wer durch einen Stein oder ein anderes Objekt in einem Lebensmittel einen Zahn verliert oder beschädigt, tut gut daran, den Zahn oder das Objekt aufzubewahren, um der Unfallversicherung vorweisen zu können. Sonst muss er die Zahnarztrechnung selber bezahlen. (Urteil 8C_1034/2009)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.