Versicherung muss für Zahnschäden nur bei klarem Beweis zahlen
BGer – Wer durch einen Stein oder ein anderes Objekt in einem Lebensmittel einen Zahn verliert oder beschädigt, tut gut daran, den Zahn oder das Objekt aufzubewahren, um der Unfallversicherung vorweisen zu können. Sonst muss er die Zahnarztrechnung selber bezahlen. (Urteil 8C_1034/2009)
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