Erreur médicale : l'Hôpital de Fribourg doit indemniser une fillette
BGer – Das Kantonsspital Freiburg übernimmt die Verantwortung für pflichtwidrige Unterlassungen bei der Geburt eines Mädchens. Die heute 13jährige hat schwerste Behinderungen davongetragen. Das Bundesgericht bestätigte am 9. Juli 2010 das kantonale Urteil, wonach zwischen dem Handeln der Ärzte während der Geburt und dem Gesundheitszustand des Kindes ein Zusammenhang besteht. (sk)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare