Jusletter

Erreur médicale : l'Hôpital de Fribourg doit indemniser une fillette

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Arzthaftung, Haftung für medizinische Handlungen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Erreur médicale : l'Hôpital de Fribourg doit indemniser une fillette, in: Jusletter 23. August 2010
BGer – Das Kantonsspital Freiburg übernimmt die Verantwortung für pflichtwidrige Unterlassungen bei der Geburt eines Mädchens. Die heute 13jährige hat schwerste Behinderungen davongetragen. Das Bundesgericht bestätigte am 9. Juli 2010 das kantonale Urteil, wonach zwischen dem Handeln der Ärzte während der Geburt und dem Gesundheitszustand des Kindes ein Zusammenhang besteht. (sk)

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