Verordnungen zum Bundesstatistikgesetz revidiert
Der Bundesrat hat zwei teilrevidierte Verordnungen zum Bundesstatistikgesetz per 1. Oktober 2010 in Kraft gesetzt. Es handelt sich um die Statistikerhebungsverordnung und die Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR). Die Vollzugsverordnungen zum Bundesstatistikgesetz werden jährlich aktualisiert. Damit sind die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des vom Bundesrat jeweils zu Beginn der Legislaturperiode verabschiedeten statistischen Mehrjahresprogramms geschaffen.
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