«MADONNA» geniesst als sittenwidriges Zeichen keinen Markenschutz
Der Name der Sängerin «Madonna» kann in der Schweiz – unabhängig von der Art der Waren und Dienstleistungen – nicht als Marke eingetragen werden, weil eine solche Marke geeignet ist, religiöse Gefühle zu verletzen. So haben das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum und das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urteil B-2419/2008 vom 12. April 2010). Der international eingetragenen Marke IR 855'013 ist der Schutz in der Schweiz verweigert worden.
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