Strommarktöffnung: Stahl Gerlafingen AG bekommt Recht
BVGer – Der Bundesrat hat Unternehmen mit hohem Energieverbrauch den Zugang zur tarifregulierten Stromversorgung zu Unrecht erschwert. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Stahl Gerlafingen AG gegen einen Entscheid der Elektrizitätskommission gutgeheissen. (Urteil A-5452/2009)
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