Begründung zur Nichtigkeitserklärung der Zürcher Freitod-Hilfe
BGer – Das Bundesgericht hat im Juni die Vereinbarung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich mit Exit bekanntlich für nichtig erklärt. Näheren Aufschluss über die Argumentation der Bundesrichter gibt nun die schriftliche Urteilsbegründung. (BGE 1C_438/2009)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare