Rappaz zurück im Gefängnis – Zwangsernährung erlaubt
BGer – Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz verbüsst seine Haftstrafe seit dem Nachmittag des 26. August 2010 wieder im Gefängnis. Sollte er erneut in einen Hungerstreik treten, haben die Behörden die Möglichkeit, eine Zwangsernährung durchzusetzen. Dies entschied das Bundesgericht. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_599/2010)
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