Jusletter

Überholt das schweizerische Kartellgesetz das EU-Vorbild?

Das Kartellgesetz und die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien der EMRK nach dem Vernehmlassungsentwurf des Bundesrats

  • Autoren/Autorinnen: Simon Hirsbrunner / Jens Werner
  • Rechtsgebiete: Kartellrecht, Europarecht und Internationales Recht
  • Zitiervorschlag: Simon Hirsbrunner / Jens Werner, Überholt das schweizerische Kartellgesetz das EU-Vorbild?, in: Jusletter 20. September 2010
Dieser Beitrag beleuchtet den Entwurf für die Revision des Schweizer Kartellgesetzes, welchen der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat, vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Diskussionen über den «Due Process» in Kartellverfahren. Die Autoren begrüssen zunächst den Vorschlag, die Befugnis zur Verhängung von Sanktionen auf ein unabhängiges Wettbewerbsgericht zu übertragen. Dieser Schritt ist erforderlich, um das Kartellgesetz in Übereinstimmung mit der EMRK zu bringen. Die EU tut sich mit solch progressiven Reformen aus diversen historischen und integrationspolitischen Gründen schwer, wie im Aufsatz ausgeführt wird. Die Autoren bemängeln aber auch, dass der Bundesrat eine Gelegenheit versäumt hat, die Regeln über die Bemessung der Sanktionen zu verbessern.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Keine Trennung zwischen «Kern-Strafrecht» und «Strafrecht zweiter Klasse»
  • III. Die gebotene institutionelle Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidorgan (Art. 6 EMRK)
  • 1. Die Grundsätze der EMRK
  • 1. Die Grundsätze der EMRK
  • 2.1 Historische und politische Besonderheiten
  • 2.2 Unzureichende gerichtliche Kontrolle in der EU
  • 3. Schweiz: de lege lata und Vernehmlassungsentwurf des Bundesrat
  • 3.1 Institutionelle Schwächen de lege lata
  • 3.2 Der Vernehmlassungsentwurf des Bundesrats: ein grosser Schritt nach vorne
  • IV. Keine hinreichende Bestimmtheit des Bussgeldregimes (Art. 7 Abs. 1 EMRK)
  • 1. Das Gebot der Normenklarheit
  • 2. Die Unbestimmtheit des aktuellen Bussgeldregimes in der EU und der Schweiz
  • 3. Das Bestimmtheitsprinzip als «Optimierungsgebot»
  • V. Zusammenfassung

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