Verkaufen und Kaufen von strafbar erlangten Bankkundendaten durch ausländische Behörden als schweizerisch-deutsches Tatgeschehen
Eine Anmerkung zum Aufsatz von Andreas Eicker, Jusletter 30. August 2010
Die Autoren antworten auf den Aufsatz von Andreas Eicker und stellen dar, dass nach schweizerischem Strafrecht auch der Kauf von illegal in der Schweiz erlangten Bankdaten durch ausländische Behörden strafbar ist. Und zwar auch dann, wenn die Handlungen (als Täter oder Teilnehmer) im Ausland gesetzt werden.
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