Markenschutz: Kein Markeneintrag für «Madonna»
BGer – Die Bezeichnung «Madonna» erhält in der Schweiz definitiv keinen Markenschutz. Laut Bundesgericht muss die markenmässige Verwendung des Namens der Mutter Gottes als sittenwidrig gelten, weil die religiösen Gefühle der Katholiken verletzt werden könnten. (BGE 4A_302/2010)
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