Staatshaftung: Schweiz muss Flüchtling nicht entschädigen
BGer – Die Schweiz muss einen türkischen Flüchtling für seine in Deutschland erlittene Haft nicht entschädigen. Das Bundesgericht hat dem Bundesverwaltungsgericht widersprochen und eine Beschwerde des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) gutgeheissen. (Urteil 2C_834/2009)
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