Jusletter

Staatshaftung: Schweiz muss Flüchtling nicht entschädigen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Staats- und Beamtenhaftungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Staatshaftung: Schweiz muss Flüchtling nicht entschädigen, in: Jusletter 8. November 2010
BGer – Die Schweiz muss einen türkischen Flüchtling für seine in Deutschland erlittene Haft nicht entschädigen. Das Bundesgericht hat dem Bundesverwaltungsgericht widersprochen und eine Beschwerde des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) gutgeheissen. (Urteil 2C_834/2009)

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