Jusletter

Leben mit tierischen Organen, Geweben und Zellen – Ausgewählte Aspekte zur Haftung und Sicherstellung der Haftpflicht bei Xenotransplantationen

  • Autoren/Autorinnen: Bianka Dörr / Yvonne Padrutt
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Transplantationen
  • Zitiervorschlag: Bianka Dörr / Yvonne Padrutt, Leben mit tierischen Organen, Geweben und Zellen – Ausgewählte Aspekte zur Haftung und Sicherstellung der Haftpflicht bei Xenotransplantationen, in: Jusletter 22. November 2010
Um dem Organmangel entgegenzuwirken, wird die Transplantation tierischer Organe, Gewebe und Zellen auf den Menschen seit vielen Jahren erforscht. Mit Erlass des Transplantationsgesetzes und der Xenotransplantationsverordnung im Jahr 2007 hat die Schweiz ein modernes Regelwerk geschaffen, welches die Anwendung dieser Technik ermöglicht. Viele Fragen in diesem Kontext, insbesondere hinsichtlich Haftung und Sicherstellung der Haftpflicht, sind erst wenig untersucht worden. Der vorliegende Beitrag erörtert daher, ob die einschlägigen Bestimmungen geeignet sind, den Schutz der Empfänger und Empfängerinnen von xenogenen Transplantaten sowie allfälliger Dritter zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Rechtsrahmen für Xenotransplantationen in der Schweiz
  • III. Aktueller Forschungsstand
  • IV. Ausgewählte Aspekte der Haftung und Sicherstellung der Haftpflicht bei Xenotransplantationen
  • 1. Haftung bei Xenotransplantationen
  • 1.1 Haftung nach Produktehaftpflichtgesetz (PrHG)
  • a) Schaden: Infektion des Xenotransplantat-Empfängers und Dritter
  • b) Fehlerhaftes Produkt: Kontaminiertes Xenotransplantat
  • c) Kausalzusammenhang
  • d) Hersteller-Eigenschaften
  • e) Entlastungsbeweis
  • 1.2 Weitere Haftungsgrundlagen
  • 2. Sicherstellung der Haftpflicht
  • V. Fazit

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.