Kein Haftunterbruch für Rappaz
BGer – Hanfbauer Bernard Rappaz bleibt in Haft. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des hungerstreikenden Wallisers gegen den erneut verweigerten Haftunterbruch abgewiesen. Dies teilte Rappaz' Anwalt Aba Neeman am 16. November 2010 der Nachrichtenagentur SDA mit. (Urteil 6B_959/2010)
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