Botschaft zu Menschenhandel und Zeugenschutz
Gefährdete Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren sollen nötigenfalls auch ausserhalb des Verfahrens geschützt werden können. Dies ist das Ziel einer Botschaft, die der Bundesrat den 17. November 2010 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat.
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