Zum Beurkundungsverfahren beim Vorsorgeauftrag – aus der Sicht der Urkundsperson
Bei der Beurkundung des im neuen Erwachsenenschutzrecht geregelten Vorsorgeauftrags (Art. 360 ff. ZGB) stellt sich die Frage nach dem einzuhaltenden Verfahren. Der Beitrag setzt sich damit auseinander, wie die mit ebendieser Frage befasste Urkundsperson vorzugehen hat.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Der Vorsorgeauftrag
- III. Beurkundungsverfahren
- IV. Vorgehen des Notars
- V. Ergebnis
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare