Krankenkasse muss Frau Enthaarung zahlen
BGer – Eine Frau mit krankhafter Körperbehaarung darf sich die Beine auf Kosten der Krankenkasse mit einer Laser-Epilation behandeln lassen. Das Bundesgericht hat der 33-jährigen Walliserin Recht gegeben. (Urteil 9C_465/2010)
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