Markenrecht: Kein Platz für «TALLY» neben «BALLY»
BVGer – Die Marke «TALLY» muss «BALLY» weichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ansicht bestätigt, dass bei Kunden wegen der gleichlautenden Endung Verwechslungsgefahr besteht. (Urteil B-3325/2010)
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