Neues Erwachsenenschutzrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft
Der Bundesrat hat am 12. Januar 2011 das neue Erwachsenenschutzrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die überwiegende Mehrheit der Kantone hatte sich zuvor in einer Umfrage für eine Inkraftsetzung auf diesen Zeitpunkt ausgesprochen. Die Kantone müssen ihre Behördenorganisation teilweise erheblich ändern, um den Anforderungen des neuen Rechts zu genügen.
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