UBS-Affäre: Beschwerdeweg bei Amtshilfe an USA korrekt
BGer – Laut Bundesgericht hat richtigerweise das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerden gegen die Herausgabe von UBS-Kontendaten an die USA entschieden. Da die USA den Weg der Amtshilfe beschritten hätten, sei nicht das Bundesstrafgericht zuständig. (BGE 1C_485/2010)
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