WAK-N: Bankgeheimnis: Verkauf von Bankdaten scharf bestrafen
Wer Bankkundendaten an Dritte – etwa ausländische Steuerbehörden – verkauft, soll wegen Berufsgeheimnisverletzung verurteilt werden. Die Täter sollen dabei mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren belegt werden können.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare