Jusletter

Der Beweiswert psychiatrischer Gutachten in der Invalidenversicherung

unter besonderer Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung

  • Autor/Autorin: Susanne Bollinger
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Geistige und psychische Gesundheit, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Susanne Bollinger, Der Beweiswert psychiatrischer Gutachten in der Invalidenversicherung, in: Jusletter 31. Januar 2011
Leistungsgesuche aus psychischen Gründen haben in der Invalidenversicherung in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die Arbeitsunfähigkeit kann hier grundsätzlich nicht ohne psychiatrisches Gutachten beurteilt werden, dessen Beweiswert im Zentrum der nachfolgenden Ausführungen steht. Unter besonderer Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wird dargelegt, wann ein psychiatrisches Gutachten als beweistauglich angesehen werden darf und welche Konsequenzen sich aus den unterschiedlichen methodischen Ansätzen von Psychiatrie und Recht für die Zusammenarbeit beider Disziplinen, insbesondere für die rechtsanwendenden Behörden, ableiten lassen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Beweiswert psychiatrischer Gutachten
  • 2.1 Grundsätze des Beweisrechts im Sozialversicherungsverfahren
  • 2.1.1 Untersuchungsgrundsatz und freie Beweiswürdigung
  • 2.1.2 Beweisgrad
  • 2.2 Unterschiedliche Krankheitsmodelle in Recht und Medizin
  • 2.3 Aufgabenteilung zwischen psychiatrischem Gutachter und Juristin
  • 2.4 Formelle Anforderungen an das psychiatrische Gutachten
  • 2.4.1 Unabhängigkeit des Gutachters
  • 2.4.1.1 Unabhängigkeit im Allgemeinen
  • 2.4.1.2 Medas-Ärzte und Regionale Ärztliche Dienste im Besonderen
  • 2.4.1.3 Exkurs: Hausarzt und behandelnder Spezialist
  • 2.4.2 Objektivität
  • 2.4.2.1 Verwendung internationaler Klassifikationssysteme
  • 2.4.2.2 Psychologische Tests und Beschwerdevalidierung
  • 2.4.3 Fachliche Qualifikation des Gutachters
  • 2.4.4 Gliederung und Sprache
  • 2.5 Materielle Anforderungen an das psychiatrische Gutachten
  • 2.5.1 Vollständigkeit
  • 2.5.2 Nachvollziehbarkeit
  • 2.5.3 Berücksichtigung der Vorakten/Anamnese
  • 2.5.4 Schlüssigkeit
  • 2.5.5 Aufzeigen von Unsicherheiten und Unklarheiten
  • 2.6 Beweiswert verschiedener Erhebungsformen
  • 3. Schlussbetrachtung
  • 3.1 Akzeptanz medizinischer Grenzen
  • 3.2 Objektivierungsbestrebungen und Professionalisierung
  • 3.3 Ausgewogener bundesgerichtlicher Kriterienkatalog
  • Literatur- und Materialienverzeichnis
  • Abkürzungen

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