Die Festsetzung des Prämienverbilligungsanspruches junger Erwachsener in Ausbildung
Die überwiegende Mehrheit der Kantone setzt gemäss den kantonalen Ausführungserlassen zum eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz den Prämienverbilligungsanspruch junger Erwachsener in Ausbildung unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse der Eltern fest. In einzelnen Kantonen besteht hingegen ein solcher Prämienverbilligungsanspruch im Sinne eines eigenständigen Anspruches der jungen Erwachsenen in Ausbildung, sodass die finanziellen Verhältnisse der Eltern ausgeklammert bleiben. Solche Regelungen lassen sich kaum mit dem Bundesrecht vereinbaren.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage und Problemstellung
- II. Bundesrechtliche Minimalvorschriften betreffend die Prämienverbilligung für junge Erwachsene in Ausbildung
- 1. Rechtliche Ausgangslage
- 2. Festsetzung aufgrund eines Gesamtanspruches
- a. Nach Art. 65 Abs. 1bis KVG
- b. Unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit
- III. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare