Tactilo-Automaten: Betrieb ausserhalb von Casinos erlaubt
BGer – Tactilo-Automaten dürfen definitiv in Restaurants und Kiosken betrieben werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Casinobetreiber abgewiesen und bestätigt, dass die virtuellen Rubbel-Lose nicht unter das Spielbankengesetz fallen. (BGE 2C_186/2010)
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