Rega muss auf Gönnerbeiträge Mehrwertsteuer zahlen
BVGer – Die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) muss auf erhaltene Gönnerbeiträge Mehrwertsteuer zahlen. Da die Rega ihren Gönnern im Gegenzug kostenfreie Rettung verspricht, liegt laut Bundesverwaltungsgericht keine steuerbefreite Spende vor. (Urteil A-8058/2008)
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