Zusätzliche Lärmabklärungen für Sportplatzumbau
BGer – Die Stadt Luzern muss vertieft abklären, ob die Neugestaltung des Pausen- und Sportplatzes beim Schulhaus Moosmatt eine übermässige Lärmbelastung für die Anwohner zur Folge hat. Das Bundesgericht hat einem Ehepaar aus dem Quartier Recht gegeben. (Urteil 1C_278/2010)
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