Wahl zum Handelsrichter auch ohne Kaderjob
BGer – Als Zürcher Handelsrichter kann auch gewählt werden, wer noch nie ein Unternehmen geleitet hat. Laut Bundesgericht verstösst die gegenteilige Vorschrift im neuen Gesetz über die Gerichtsorganisation gegen die Kantonsverfassung. (BGE 1C_415/2010)
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