UREK-N: Keine Ausschreibungspflicht für Stromnetz-Konzessionen
Wollen Kantone und Gemeinden Konzessionen für Stromübertragungs- und Verteilnetze erteilen, sollen sie dazu keine Ausschreibung durchführen müssen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) hat eine entsprechende Gesetzesänderung ausgearbeitet.
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