Stehen internationale Sportverbände über dem Recht?
Sportdachverbände geniessen als (weitgehend) steuerbefreite privatrechtliche Vereine in der Schweiz eine bevorzugte Behandlung. Die rund 60 hier niedergelassenen Verbände und deren Vertreter unterstehen auch nicht dem öffentlichen Bestechungsrecht nach StGB. Man kann zwar argumentieren, dass die Normen der Privatbestechung nach UWG auf sie anwendbar seien, dies ist aber umstritten und Bestechung nach Art. 4a i.V.m. Art. 23 UWG bleibt ein Antragsdelikt. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Ergänzung wird im Beitrag diskutiert und ein Vorschlag präsentiert.
Inhaltsverzeichnis
- I. FIFA: ein Weckruf
- II. Geltendes Recht
- 1. Amtsträgerbestechung?
- 2. Privatbestechung?
- III. Regelungsbedarf?
- IV. Regelungsvorschlag
- V. Der Funktionär
- VI. Keine übertriebenen Erwartungen
- VII. Schluss
- Literaturverzeichnis
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