Gesetzesänderungen im Asyl- und Auslieferungsverfahren
Parallele Asyl- und Auslieferungsverfahren werden in Zukunft besser koordiniert. Um widersprüchliche Entscheide zu vermeiden, wird insbesondere der Asylentscheid in wenigen Einzelfällen neu beim Bundesgericht anfechtbar sein. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. April 2011 in Kraft gesetzt.
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