Katze auf dem Armaturenbrett – 300 Franken Busse
BGer – Ein Aargauer Autolenker muss 300 Franken Busse zahlen, weil seine Katze bei der Fahrt vor seiner Nase auf dem Armaturenbrett gesessen hat. Laut Bundesgericht gelten Haustiere strassenverkehrsrechlich als Ladung und müssen entsprechend sicher transportiert werden. (Urteil 6B_894/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare