Jusletter

Gefängnismedizin in der Schweiz

Eine Analyse des bestehenden rechtlichen Rahmens

  • Autor/Autorin: Benjamin F. Brägger
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Arzthaftung, Haftung für medizinische Handlungen, Strafrecht
  • Zitiervorschlag: Benjamin F. Brägger, Gefängnismedizin in der Schweiz, in: Jusletter 11. April 2011
Die medizinische Versorgung unter Haftbedingungen stellt für alle Länder des Europarates und somit auch für die Schweiz eine grosse Herausforderung dar. Unser föderaler Staatsaufbau weist sowohl die Zuständigkeit im Bereich der Vollstreckung und des Vollzuges der strafrechtlichen Sanktionen als auch für das öffentliche Gesundheitswesen den Kantonen zu. Dadurch wird die Vollzugsmedizin in unserem Lande zu einem Buch mit 7 Siegeln. Der Beitrag zur schweizerischen Gefängnismedizin versucht mittels einer detaillierten Analyse des rechtlichen Rahmens zu einer Klärung beizutragen und somit den über diesem Fachgebiet liegenden enigmatischen Schleier zu lüften.

Inhaltsverzeichnis

  • Zusammenfassung
  • I. Kurze Einführung
  • II. Begriffsbestimmung
  • III. Analyse der rechtlichen Ausgangslage
  • 1. Strafvollzugs- und Strafvollstreckungsrecht
  • 2. Gesetzgebung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens
  • 3. Fazit
  • VI. Organisatorische Anbindung der Vollzugsmedizin
  • 1. Analyse der rechtlichen Grundlagen
  • 2. Fazit
  • V. Ärztliche Schweigepflicht
  • 1. Ursprung
  • 2. Regelung im Schweizer Recht
  • 3. Schweigepflicht in der Vollzugsmedizin
  • VI. Besonderheiten der Vollzugsmedizin
  • 1. Im Rahmen der ordentlichen medizinischen Versorgung
  • a) Grundsatz
  • b) Dreiecksverhältnis
  • c) Arztgeheimnis
  • d) Zugang zum Arzt, Behandlungspflicht und Arztwahl
  • e) Prinzip der ärztlichen Unabhängigkeit und Einverständnis des Gefangenen
  • f) Äquivalenzprinzip
  • g) Medikamentenabgabe
  • h) Respektierung der Rahmenbedingungen des Freiheitsentzuges
  • i) Verpflichtung zum Dialog und zur Zusammenarbeit
  • 2. Im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit
  • 3. Im Rahmen von sog. verfügten Massnahmen
  • VII. Aus- und Weiterbildungsverpflichtungen für das Vollzugspersonal
  • VIII. Schlussfolgerungen

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