Zürcher Spitalregionen: Beschwerde von vier Gemeinden abgewiesen
BGer – Die Stadt Opfikon sowie die Gemeinden Aesch, Birmensdorf und Regensdorf müssen sich definitiv an den Kosten für die Stadtzürcher Spitäler beteiligen. Das Bundesgericht hat die per Anfang 2008 erfolgte Anpassung der Spitalregionen abgesegnet. (Urteil 2C_572/2010)
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