UREK-N: Wohnbauten ausserhalb der Bauzone
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Raumplanungsgesetzes, welche sie im Rahmen einer Standesinitiative des Kantons St. Gallen ausgearbeitet hat. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Bewilligungen für Erneuerungen von Wohnbauten ausserhalb der Bauzone künftig nicht mehr davon abhängen, ob ein Gebäude 1972 landwirtschaftlich oder nicht-landwirtschaftlich genutzt war.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare