Steuerverwaltung darf Vermögenswerte beschlagnahmen
BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf bei Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung Bankkonten provisorisch beschlagnahmen lassen. Das Bundesgericht hat dem Bundesstrafgericht widersprochen. (BGE 1B_417/2010)
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