Arbeitslosenversicherung: Konkubinatspaare weiterhin benachteiligt
BGer – Konkubinatspartner können gegenüber der Arbeitslosenversicherung im Falle einer Trennung auch künftig nicht von der Sonderregelung für Ehegatten profitieren. Laut Bundesgericht bleibt es dabei, dass sie die Beitragszeit erfüllen müssen, um Taggelder zu erhalten. (BGE 8C_564/2010)
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