Inkrafttreten des Patentanwaltsgesetzes
Der Bundesrat hat am 11. Mai 2011 beschlossen, das Patentanwaltsgesetz und die Patentanwaltsverordnung auf den 1. Juli 2011 in Kraft zu setzen. Damit wird die Berufsbezeichnung des Patentanwalts in der Schweiz geschützt. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, das Bundespatentgerichtsgesetz auf den 1. Januar 2012 abschliessend in Kraft zu setzen. Damit nimmt das neue Bundespatentgericht Anfang 2012 seinen Betrieb auf und wird als nationales Spezialgericht zu einer qualitativ hohen Rechtsprechung und damit Rechtssicherheit beitragen.
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