Raumplanung: Kein Hausabbruch und Neubau in Innerrhoden
BGer – Das Bundesgericht hat einem Bauherr in Appenzell Innerrhoden verboten, sein ausserhalb der Bauzone liegendes Wohnhaus abzubrechen und neu aufzubauen. Die Kantonsregierung sieht dadurch die typisch appenzellischen Streusiedlungen in Gefahr. (BGE 1C_382/2010)
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