Biss auf Kern im Olivenbrot: Versicherung muss zahlen
BGer – Die Versicherung einer Freiburgerin muss für deren Zahnarztkosten aufkommen, nachdem sie beim Verzehr eines selbstgebackenen Brots mit entsteinten Oliven auf einen Kern gebissen hat. Laut Bundesgericht liegt rechtlich ein Unfall vor. (Urteil 9C_985/2010)
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